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Was ist im Schadenfall zu tun?

Was ist im Schadenfall zu tun?

Eine Versicherung kann nicht vor Schaden bewahren, sondern nur vor den finanziellen Folgen. Wenn tatsächlich ein Unglück passiert, ist die Aufregung meist groß. Versicherte sollten dann möglichst einen kühlen Kopf bewahren. Zu ihren Vertragspflichten („Obliegenheiten“) gehört nämlich die Schadenminderung. Das bedeutet, sie müssen alles unternehmen, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Folgen eines bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss sollten sie den Versicherer schnell über den Schadensfall informieren. 

Doch was bedeutet eigentlich schnell? In den Vertragsbedingungen heißt es häufig, der Schaden sei unverzüglich zu melden. Juristen übersetzen das mit „ohne schuldhafte Verzögerung“. Auch das ist nicht gerade konkret. Mehr als eine Woche sollte man sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Sind allerdings vertraglich Fristen vorgegeben, müssen die eingehalten werden. Andernfalls ist der Schutz in Gefahr. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Wer durch den Schaden selbst ernsthaft verletzt oder traumatisiert wurde, kann in der Regel auf längere Fristen vertrauen. 

Neben der unverzüglichen Information des Versicherers haben Versicherte die Pflicht, die Schadenshöhe nachzuweisen. Nach einem Einbruch sollte zum Beispiel für die Hausratversicherung so schnell wie möglich eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Auf Verlangen muss der Versicherte zudem jede Auskunft erteilen, die der Versicherer braucht, um Leistungspflicht und Schadenumfang zu prüfen. Wer Ärger mit der Versicherung vorbeugen will, sollte deshalb regelmäßig eine „Hausrat-Liste“ erstellen und insbesondere zu Wertgegenständen auch Kaufnachweise oder sonstige Belege zum Wert sowie Fotos beifügen. Diese Unterlagen sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.



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