Versicherungsmakler in Lützen zwischen Bad Dürrenberg, Weißenfels, Zeitz und Leipzig

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

034444 / 639-150

-

Versicherungs- und Finanzkanzlei Mirko Kother

Eigenheimbesitzer

Aktuelle Informationen für Immobilienbesitzer (und die, die es werden wollen)

Aktuelle Informationen für Immobilienbesitzer  (und die, die es werden wollen)

Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben, können den Vertrag jederzeit und sogar unbefristet widerrufen, wenn sie bei Abschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Aber damit ist bald Schluss: Am 21. März 2016 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrechtlinie“ in Kraft. Danach bleiben Verbrauchern nur noch drei Monate, wenn sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen. Ab dem 22.6. ist das ewige Widerrufsrecht dann Geschichte. Zu allen anderen Verträgen erlischt das Widerrufsrecht nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Das Bauvertragsrecht soll verbraucherfreundlicher werden, beispielsweise durch ein Widerrufsrecht für Bauverträge, Regelungen zur Bauzeit, Sicherheitsleistungen und Abschlagszahlungen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt werden private Investoren beim Bau preiswerter Wohnungen in Zukunft steuerlich entlastet. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauf folgenden Jahr sollen jeweils zehn Prozent der Kosten steuerlich absetzbar sein, im dritten Jahr immerhin noch neun Prozent. Diese Sonderabschreibung wird zusätzlich zur linearen Abschreibung gewährt, sodass in den ersten drei Jahren 35 % der Investition die Steuern senken.
Schon seit Jahresbeginn gilt die Energieeinsparverordnung für Neubauten. Danach müssen Häuser mit Bauantrag ab 2016 besser gedämmt und noch energieeffizienter beheizt werden. Ab April 2016 fällt die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70 weg, weil es nur noch den (neuen) gesetzlichen Mindestforderungen entspricht. Als neuer Förderstandard wird das KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Der Tilgungszuschuss beträgt 15 Prozent des förderfähigen Darlehens.



[ zurück ]