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Versicherungs- und Finanzkanzlei Mirko Kother

Zu Zweit

Auch ohne Trauschein auf Nummer sicher

Auch ohne Trauschein auf Nummer sicher

In Deutschland leben mehr als 2,6 Millionen unverheiratete Paare. Ob das Zusammenleben ohne Trauschein die passende Lebensform ist, entscheidet mittlerweile jeder für sich selbst. Wichtig ist, sich auch mit den finanziellen Konsequenzen zu beschäftigen. Das fängt schon beim Thema Wohnen an. Hat nur ein Partner den Mietvertrag unterschrieben, kann der andere vor die Tür gesetzt werden. Gesetzlicher Mieterschutz greift hier nicht. Sind beide Partner Mieter, können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen.

Im Fall einer Trennung behält jeder, was er in den Haushalt eingebracht hat. Was während des Zusammenlebens von beiden angeschafft wurde, muss geteilt werden. Für Wertgegenstände wie Schmuck, teure Technik oder das gemeinsame Auto sollte vertraglich festgehalten werden, wem was gehört. Wenn die Vermögensverhältnisse der Partner sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich ebenfalls ein Vertrag.

Ohne Trauschein kein Unterhalt. Wer seinen Beruf aufgibt, um den Haushalt zu führen, steht bei Trennung ohne Einkommen da. Davor schützt eine Unterhaltsvereinbarung. Auch der Versorgungsausgleich ist Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. In einer freien Partnerschaft braucht also jeder seine eigene Altersversorgung. Partner, die sich bei Tod gegenseitig absichern wollen, können dafür eine Risikolebensversicherung nutzen. Weil Unverheiratete aber nur geringe Freibeträge haben, sollten zwei Verträge überkreuz abgeschlossen werden. Dann ist der überlebende Partner auch Versicherungsnehmer und muss keine Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung zahlen.

Ärzte und Krankenhäuser dürfen nur Verwandte über den Gesundheitszustand eines Patienten in formieren. Liegt Betreuungsbedarf vor, werden meist nur Familienangehörige als Betreuer eingesetzt. Hier helfen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, dem Partner oder der Partnerin entsprechende Rechte zu sichern.


Wenn die Hochzeitsglocken läuten - Versicherungsschutz für zwei

Wenn die Hochzeitsglocken läuten - Versicherungsschutz für zwei

Der Mai ist traditionell die Hochzeit für Hochzeiten. Oftmals wurde das rauschende Fest schon viele Monate im Voraus geplant, jedes Detail akribisch festgelegt. Ob Frisur, Kleid, Gästeliste, Hochzeitsmenü oder Geschenkeliste – jetzt muss alles stimmen. Aber Ehen werden im Himmel geschlossen und auf Erden gelebt, sagt ein Sprichwort.

Trotz aller Vorfreude darf deshalb die Sicherheit nicht aus dem Blickfeld geraten. Denn für frischgebackene Eheleute ändert sich einiges. Hier unsere Tipps:

  • Wenn Sie einen gemeinsamen Hausstand gründen, brauchen Sie nur noch eine Hausratversicherung. In der Regel wird der zuerst abgeschlossene Vertrag weitergeführt und der jüngere gekündigt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Versicherungsumfang und -summe Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.
  • Für Eheleute reicht eine private Haftpflichtversicherung. Auch hier kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. Diese Möglichkeit haben übrigens auch zusammen lebende Paare ohne Trauschein.
  • Heiraten heißt auch, Verantwortung für den Anderen zu übernehmen. Wie ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin abgesichert, falls Ihnen etwas zustößt? Eine Risiko-Lebensversicherung wehrt finanzielle Nöte ab.
  • Haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Alleinfahrer-Tarif vereinbart? Dann wird es höchste Zeit, auch den Partner als Fahrer eintragen zu lassen.
  • Erkrankt ein Ehepartner schwer und fällt sein Einkommen weg, reißt das ein tiefes Loch in die gemeinsame Haushaltskasse. Davor schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übrigens: Für besonders auf Sicherheit bedachte Brautleute gibt es eine Hochzeitsversicherung. Die zahlt, wenn die Feier aus wichtigem Grund abgesagt werden muss, zum Beispiel eine schwere Erkrankung von Braut oder Bräutigam. Sie hat nur einen Haken: Wenn ein Partner kalte Füße bekommt und kurz vor der Hochzeit Reißaus nimmt, fließt kein Geld.


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