direkt zum Seiteninhalt
Logo von Versicherungsmakler in Lützen zwischen Bad Dürrenberg, Weißenfels, Zeitz und Leipzig
Jugendliche

Vorsorgen schon in der Ausbildung

Vorsorgen schon in der Ausbildung

Auf einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten. Wenn man erst am Anfang seines Arbeitslebens steht, hat man noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei vorzeitiger Berufs­unfähig­keit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel kaum Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen. Dabei wird jeder Vierte vor Erreichen des regulären Rentenalters erwerbsunfähig – die wichtigsten Ursachen sind Schäden an Wirbelsäule und Gelenken (35%), seelische Erkrankungen (15%), Herz-Kreislauf-Krank­hei­ten (13%) und Krebs (11%). Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Invaliditätsschutz für den angestrebten Job. Wenn man als Versicherter tatsächlich irgendwann aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, bekommt man vom privaten Berufs­unfähig­keitsversicherer eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, außerdem unterstützt der Versicherer finanziell bei der Rehabilitation und einer möglichen Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die Höhe der vertraglichen Berufs­unfähig­keitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich. Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Versicherung dann in aller Regel sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.


Au Pair-Versicherung

Au Pair-VersicherungIn einer Zeit, in der Auslandsaufenthalte und fundierte Fremdsprachenkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger werden, entscheiden sich viele junge Erwachsene oder Jugendliche häufig dazu, eine begrenzte Zeit im Ausland als Au Pair zu arbeiten. Für diese Zeit muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden - sowohl vom Au Pair, als auch von der Gastfamilie.

Entschließt man sich als Gastfamilie, ein Au Pair aufzunehmen, besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz Versicherungspflicht für das neugewonnene "Familienmitglied". Die Kosten hierfür sind von der Gastfamilie zu tragen. Einige Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben sich auf derartige Situationen spezialisiert und bieten individuell zugeschnittene Versicherungen. Diese Versicherungen schließen eine Haft­pflichtversicherung und eine Unfall­ver­si­che­rung mit ein. Auch Kranken­ver­si­che­rungen sind erhältlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht zwingend alle Eventualitäten mitversichert werden müssen, da die Beiträge sonst ziemlich hoch ausfallen können.

Durch die Haft­pflichtversicherung ist das Au Pair sowohl als Privatperson als auch im Rahmen seiner Tätigkeit in der Gastfamilie versichert. Die Höhe der Versicherung ist natürlich von den Beiträgen abhängig. Dies gilt ebenso für die Unfall­ver­si­che­rung, die Verletzungen bis hin zu Invalidität und Tot abdecken kann. Auch eine Abschiebeversicherung ist manchmal inbegriffen, die haftet, wenn das Au Pair zwangsweise ins Ausland abgeschoben werden muss.

Möchte man sich als Au Pair für den Aufenthalt im Ausland ver­sichern, ist es auch ratsam, eine Kleinigkeit zu investieren. Im Normalfall ist man zwar durch die Gastfamilie versichert, allerdings weiß man oft nicht, welche Leistungen hier inbegriffen sind oder ob eine Selbstbeteiligung fällig ist. Versichert man sich selbst, ist z.B. auch die An- und Abreise mitversichert.

Mit der richtigen Versicherung kann man dafür sorgen, dass der Aufenthalt sowohl für das Au Pair, als auch für die Gastfamilie zu einer aufregenden und schönen Sache wird.

Lassen Sie sich umfassend beraten!

 mail@kother24.de
 Kontakt
 Beratungstermin