Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie wünschen weitere Informationen? Ihre Frage ist nicht dabei? Gerne bin ich persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!
Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und möchten Sie gern kennenlernen. Bitte planen Sie für den Ersttermin bitte ca. 1 Stunde ein. Schwerpunkt des ersten Treffens ist die Informationsaufnahme und Datenerfassung.
Für eine umfassende, auf Ihre Lebenssituation angepasste Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungen, bringen Sie bitte Ihre sämtliche Versicherungsunterlagen mit. Für eine themengebundene Beratung wie zum Beispiel zur Altersvorsorge oder Finanzierung von Eigentum benötigen wir die entsprechenden Unterlagen mit.
Für keine. Wir sind Versicherungsmakler und für Ihre Interessen da.
Nein. Nach Unterzeichnung einer Betreuungsvollmacht betreuen wir gern Ihre bestehende Verträge und sind Ihr Ansprechtpartner für alle Ihre Verträge.
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft: Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertra... [ mehr ]
Eine Versicherung kann nicht vor Schaden bewahren, sondern nur vor den finanziellen Folgen. Wenn tatsächlich ein Unglück passiert, ist die Aufregung meist groß. Versicherte sollten dann möglichst einen kühlen Kopf bewahren. Zu ihren Vertragspflichten („Obliegenheiten“) gehört nämlich die Schadenminderung. Das bedeutet, sie müssen alles unternehmen, um den Eintritt eines unmittelbar drohenden Schadens abzuwenden und die Folgen eines bereits eingetretenen Schadens so gering wie möglich zu halten. Im Anschluss sollten sie den Versicherer schnell über den Schadensfall informieren.
Doch was bedeutet eigentlich schnell? In den Vertragsbedingungen heißt es häufig, der Schaden sei unverzüglich zu melden. Juristen übersetzen das mit „ohne schuldhafte Verzögerung“. Auch das ist nicht gerade konkret. Mehr als eine Woche sollte man sich mit der Meldung auf keinen Fall Zeit lassen. Sind allerdings vertraglich Fristen vorgegeben, müssen die eingehalten werden. Andernfalls ist der Schutz in Gefahr. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an: Wer durch den Schaden selbst ernsthaft verletzt oder traumatisiert wurde, kann in der Regel auf längere Fristen vertrauen.
Neben der unverzüglichen Information des Versicherers haben Versicherte die Pflicht, die Schadenshöhe nachzuweisen. Nach einem Einbruch sollte zum Beispiel für die Hausratversicherung so schnell wie möglich eine Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstellt werden. Auf Verlangen muss der Versicherte zudem jede Auskunft erteilen, die der Versicherer braucht, um Leistungspflicht und Schadenumfang zu prüfen. Wer Ärger mit der Versicherung vorbeugen will, sollte deshalb regelmäßig eine „Hausrat-Liste“ erstellen und insbesondere zu Wertgegenständen auch Kaufnachweise oder sonstige Belege zum Wert sowie Fotos beifügen. Diese Unterlagen sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.