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Versicherungs- und Finanzkanzlei Mirko Kother

News

Günstige Versicherung für Fahranfänger:

Ab 289 EUR im Jahr können Fahranfänger / junge Führerscheinbesitzer, auch ohne eigenen fahrbaren Untersatz, alle Autos der Familie, manchmal bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, fahren. Hierbei handelt es sich um einen Zusatzvertrag als „Zusatzfahrer“ ohne, dass der bisherige Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern und Großeltern angepasst werden muss. Einzige Voraussetzung – der Zusatzvertrag muss bei der Versicherungsgesellschaft bestehen, bei dem auch das oder die zu fahrenden Autos bisher versichert sind oder gleichzeitig versichert werden. Das heißt, Ihr spart gleich doppelt. Der Beitrag für das Auto erhöht sich nicht um den Einschluss junger Fahrer (unter 23 oder 25 Jahre wird es oft merklich teurer) und der junge Führerscheinbesitzer erfährt sich einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt, mit dem er anschließend mit seinem eigenen PKW preisgünstiger einsteigt.

Junge Fahrer können somit alle bei der Versicherungsgesellschaft, auch im Konzernverbund versicherten PKW zu einem Festbeitrag fahren. Ihr könnt als Familie finanziell planen, denn es handelt sich um feste Jahresbeiträge.

Einschränkung bestehen nur für Fahrzeuge, die eine Sondereinstufung mit Nutzerkreis-Beschränkung haben, diese dürfen nicht gefahren werden.

 

Inklusive Spar-Vorteil:

Bis zu 10 schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto versichert wird

Doppelte Sicherheit im Schadenfall:

Der Versicherer übernimmt Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 2.500 EUR, die daraus entstehen, dass der Versicherungsnehmer nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag des Familienmitglieds aufgeführt ist.

Start & Drive / Startklar / Familienfahrer / Zusatzfahrer gibt es oft in 2 Varianten - Kompakt 289,00 / 299,00 € und Komfort 339,00 €.

So ermöglicht es dem jungen Fahrer (Versicherungsnehmer), sich ohne eigenes Fahrzeug eine Sondereinstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu "erfahren" (Anwartschaft) sowie die Möglichkeit der flexiblen Nutzung der im Versicherungskonzern versicherten PKW der Eltern oder Großeltern.

Was ist versichert?

  • Versichert ist die berechtigte Nutzung der versicherten Pkw, bei denen ein Eltern- oder Großelternteil der Versicherungsnehmer ist.
  • Auf den beitragsrelevanten Einschluss des jungen Fahrers in den Fahrerkreis der Eltern-Großelternverträge wird verzichtet.
  • Während der Laufzeit des Start-Vertrages wird im Kfz-Vertrag der Eltern oder Großeltern für den ersten Schaden eines Versicherungsjahres, der durch den jungen Fahrer verursacht wurde, Rabattschutz gewährt.
  • Die Regelungen des Zusatzfahrer-Vertrages gelten automatisch bei einem Fahrzeugwechsel und für neu hinzukommende Pkw der Eltern oder Großeltern

Wer ist versichert?

  • junge Fahrer ab 17 Jahren, die im Rahmen des begleiteten Fahrens mit Einverständnis der Eltern oder Großeltern den/die Pkw der Eltern oder Großeltern mitbenutzen, sowie für
  • junge Fahrer ab 18 Jahren, die den / die Pkw der Eltern oder Großeltern mitbenutzen.


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