Jedes Jahr im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer deutlich erhöht, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten. Der GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an den Feldrändern.
Sieht man ein Wildtier auf der Straße oder am Straßenrand, solle man abbremsen, abblenden und hupen. Fernlicht, auch als Lichthupe empfehle sich nicht, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, sind Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sind folgende Schritte zu beherzigen: Unfallstelle sichern, Polizei und Revierjäger alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, im Anschluss die Kaskoversicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild. Besser sind Tarife, in denen weitere Tiere enthalten sind.