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Die Fünfziger

Rente mit 56? Ja, aber …

Rente mit 56? Ja, aber …

Wer von Rente mit 56 Jahren träumt, sollte für den Bundestag kandidieren. Anders als die Mehrzahl der Arbeitnehmer haben Abgeordnete des Bundestages die Chance, bereits mit 56 volle Altersbezüge zu erhalten. Denn wer mehr als acht Jahre im Bundestag sitzt, kann den Beginn seiner Pension mit jedem zusätzlichen Jahr vorziehen, und das um bis zu zehn Jahre. Ein Abgeordneter, der 1960 geboren ist und 18 Jahre im Parlament gearbeitet hat, könnte heute mit 56 Jahren und einer Pension von 4087 Euro in den vorzeitigen Ruhestand gehen, hat kürzlich die größte deutsche Tageszeitung vorgerechnet. Auch für andere Berufsgruppen gelten Ausnahmen. So kann ein Jetpilot der Bundeswehr mit 41 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen, ein Berufssoldat im Dienstrang Unteroffizier mit 54 und ein Oberstleutnant mit 59 Jahren.
Menschen, die keiner privilegierten Berufsgruppe angehört, müssen deutlich länger arbeiten. Wer 1964 oder später geboren wurde, erhält die reguläre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit 67 Jahren. Ein vorgezogener Rentenbezug kostet für jeden Monat einen Abschlag von lebenslang 0,3 Prozent auf die Rente. Bei 36 Monaten sind das immerhin 10,8 Prozent. Von 1000 Euro Rente mit 67 bleiben beim Rentenbeginn mit 64 also nur 892 Euro – vor Steuern und Sozialversicherung.
Mittlerweile macht schon das Schlagwort von der Rente mit 70 die Runde. Gerade erst hat sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ausgesprochen. Für alle, die ihre Zukunft nicht ausschließlich der Politik überlassen wollen, bleibt also nur ein Weg: zusätzliche Vorsorge. Die wird übrigens oft staatlich gefördert. Welche Lösungen im Einzelfall am besten geeignet sind, zeigt eine unabhängige Beratung.



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